Wer Unternehmer ist, sollte sich entweder in Sachen Steuern gut auskennen oder einen guten Berater an seiner Seite haben. Das Ziel eines jeden Firmenchefs ist ja, möglichst viel Profit zu erwirtschaften – also auch nichts dem Väterchen Staat zu schenken.
Sind Ventilatoren absetzbar?
Ein Blick ins Gesetzbuch hilft: Im Einkommensteuergesetz steht: „Werbungskosten sind Aufwendungen zum Erwerb, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.“ § 9 Absatz 1 Satz 1 EStG. Danke, jetzt ist doch alles klar, oder?
Ähm irgendwie auch noch nicht – mir zumindest nicht …
Ich verstehe dabei so viel wie: Werbungskosten ist all’ das, was ich im Zusammenhang mit meiner Erwerbstätigkeit tue. Oder?
Diese Kosten – so wie so ziemlich alles im Leben – müssen nachgewiesen werden: Also immer schön Quittungen geben lassen, ordentlich – und nicht wie bei vielen im Portemonnaie verknüllt – aufheben.
Aber welche Aufwendungen sind nun denn wirklich Werbungskosten und welche nicht? Ich habe das Ganze mal versucht, stichpunktartig aufzulisten – nach besten Wissen und Gewissen, versteht sich:
Absetzbar sind:
- Kontoführungsgebühren
- Bewerbungskosten (z. B. Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappen, Porto, geschaltete Stellenanzeigen, Fahrtkosten)
- Privat finanzierte Fortbildungen (z. B. Sprachkurse, Seminare)
- Kosten für zweite Berufsausbildung
- Beiträge zu Berufsverbänden oder Gewerkschaften
- Beruflich bedingte Umzugskosten, sofern sie nicht vom Arbeitgeber erstattet werden
- Der Zweitwohnsitz, wenn er durch die auswärtige Tätigkeit notwendig ist.
- Versicherungsbeiträge, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen (z. B. Berufshaftpflicht, Unfallversicherung, Berufsrechtschutzversicherung)
- Häusliches Arbeitszimmer, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist (Es kommt also eher bei Selbstständigen und Telearbeitern in Frage.)
- Berufliche Nutzung des privaten Telefon- und Internetanschlusses
- Gerichtskosten bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
- Kosten von Verkehrsunfällen auf dem Weg zur Arbeit (z. B. Wertminderung des Fahrzeugs)
Fazit
Wie man sieht, gibt es doch viele Dinge, die als Werbungskosten angesetzt werden können. Ob sich eine Steuererklärung lohnt, muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Bei großen beruflichen Aufwendungen sollte man das – meiner Meinung nach – auf jeden Fall tun und sich dann königlich über Rückzahlungen freuen. Kleidung die man im Büro trägt ist übrigens nicht absetzbar – auch wenn man sie ausschließlich im Büro trägt. Das wird von der Finanzverwaltung als „Ausgabe der privaten Lebensführung“ gesehen. Aber vielleicht versuchen Sie mal den Ventilator für die heiße Jahreszeit …
Foto: © TijanaM – shutterstock.com
Kommentieren via:
'Wer ist dieser Werbungskosten?' has no comments
Jetzt kommentieren